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Rund um die Kündigung (Teil I)
RA Alexander Naebers • Aug. 15, 2022

Ich wurde gekündigt. Greift bei mir der gesetzliche Kündigungsschutz?


Ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Zum einen kommt es auf die Betriebsgröße an, sprich die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb, für den man gearbeitet hat.

Ist man nach dem 31.12.2003 bei dem Betrieb angestellt, so muss der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen. Besteht das Arbeitsverhältnis schon länger, so muss der Betrieb 6 Mitarbeiter oder mehr in Vollzeit beschäftigen. Auszubildende werden hierbei nicht hinzugerechnet. Einen Sonderfall bilden nach § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG Teilzeitbeschäftigte. Diese werden je nach Wochenarbeitszeit mit einem Faktor bewertet. Dabei gilt bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden oder weniger der Faktor 0,5, bei 20-30 Stunden 0,75 und bei mehr als 30 Stunden 1,0.

Zum anderen darf man sich nicht mehr in der sechsmonatigen Probezeit befinden.

Sollten Sie sich unsicher sein, wie viele Mitarbeiter der betreffende Betrieb hat, sprechen Sie uns an.



von RA Alexander Naebers 15 Aug., 2022
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