Wie hoch ist die Abfindung? Wie viel Geld kann ich verlangen?
Wie bereits zum Thema Abfindung erwähnt, gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Ob es eine gibt und wie hoch diese ausfällt hängt von mehreren Faktoren ab. Hierbei ist besonders der Faktor Beweisbarkeit entscheidend.
Ist es dem Arbeitgeber überhaupt möglich den Sachverhalt, der zur Kündigung führte, zu beweisen?
Wie sicher ist der Beweis? Gibt es ein Schriftstück, z.B. eine vom Arbeitnehmer unterschriebene Kündigung oder Abmahnung? Gibt es eine Videoaufzeichnung von dem vorgeworfenen Sachverhalt? Ist diese überhaupt verwertbar, sprich durfte der Arbeitgeber Aufzeichnungen anfertigen?
In vielen Fällen liegen derartige Beweise nicht vor. Daher wird oft auf Zeugenaussagen von anderen Mitarbeitern zurückgegriffen. Dabei sind Zeugenaussagen vor Gericht nicht besonders verlässlich. An Ihnen haftet zudem meist der Zweifel der Neutralität an. Oft werden andere Mitarbeiter zu gewissen Aussagen vom Arbeitgeber mehr oder weniger gedrängt. Dies kann zumindest nicht immer ausgeschlossen werden, was dann den Beweiswert ziemlich genau auf null reduziert.
Dies hat zur Folge, dass der beweisbelastete Arbeitgeber ein hohes Risiko der arbeitsgerichtlichen Niederlage eingeht – und dies dann erst nach Monaten der Unklarheit.
Die Kosten die sich bis dahin für den Arbeitgeber aufsummieren sind dabei oft beträchtlich. Beispielsweise kostet der gekündigte Arbeitnehmer bis zur erneuten, dann eventuell rechtswirksamen Kündigung, weiter sein reguläres Gehalt plus Urlaubsanspruch. Hinzu kommen etwaige Rechtsanwaltskosten, Anfahrten zum Gericht, ein neuer Mitarbeiter um die freie Stelle zu besetzen usw. Nicht zu verschweigen sind hierbei auf die Belastungen der Nerven für alle Parteien.
Erst durch die Herausarbeitung dieser Schwierigkeiten lässt sich dann effektiv die Höhe der Abfindung verhandeln. Diese kann je nach Beweislage und Verhandlungsgeschick des beauftragten Rechtsanwalts sehr stark variieren.
Haben beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gewisse Schwierigkeiten Beweise vorzubringen oder zu entkräften, so orientiert man sich in der Regel am sogenannten „Haustarif“. Dieser sieht eine Abfindung in Höhe von 50 % des durchschnittlichen Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr vor. Beispielsweise bei einer Beschäftigung von fünf Jahren zu 3.000,- € brutto monatlich, fünf mal 1.500,- €, also 7.500 €.